1
Unfall = Anruf
  • Eindeutig keine Schuld
  • Unabhängigen Gutachter anrufen
  • Alle Fragen klären
2
Gutachten
  • Professionelle Schadensaufnahme vor ort
  • 100% unabhängiges Gutachten
  • Rechte des Geschädigten im Blick
3
Abwicklung mit
geg. Versicherung
  • Wir kümmern uns um alles
  • Gutachten zahlt gegnerische Versicherung (ggf. Rechtsanwalt)
4
Bekommen was
mir zusteht
  • Rechte im Überblick
  • Gerechte/Faire Behandlung
  • Reparatur oder Auszahlung

Dienstleistungen

Unfallgutachten

Sind Sie Geschädigter bei einem *Verkehrsunfall? Zur Schadenabwicklung benötigen Sie für die Versicherung des Unfallverursachers ein Gutachten. Dieses erstellen wir für Sie kostenlos.

*Haftpflichtschaden, Schuldfrage geklärt

Gebrauchtwagen-Check

Professionelle Gebrauchtwagenprüfung. Um den Zustand eines gebrauchten Fahrzeuges, Kfz, Motorrad etc. besser beurteilen zu können und Sie vor eventuellen Fehlkäufen zu bewahren, würden wir Sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges gerne unterstützen.

Wertgutachten

Ob für Kfz, Oldtimer, Nfz, Motorrad, Moped, Anhänger oder Landmaschine etc., um den Wert des Fahrzeuges festzustellen und belegen zu können. (z.b. bei Versicherungen, als Vorlage beim Finanzamt, Ermittlung des Verkaufspreises etc.)

Kurzgutachten

Im Falle eines geringeren Unfallschadens, welcher unter Bagatellschaden eingestuft wird, sind wir gerne bereit für Sie ein Kurzgutachten zu erstellen.

Technisches Gutachten

Dient zur Beweissicherung an defekten Baugruppen und Bauteilen. Hierzu wird der Schadenumfang, die Schadenursache ermittelt und dokumentiert. Somit können die erforderlichen Reparaturmaßnahmen, die zu erwartenden Kosten oder der Wiederbeschaffungsswert bestimmt werden.

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Sie können sich auf mich verlassen.

Kostenvoranschlag vs. Gutachten

Der Vergleich nach einem Unfallschaden:

Kostenvoranschlag

Kalkulation der Reparaturkosten Die Preise der benötigten Ersatzteile werden aufgelistet. Die Stundenverrechnungssätze (Personalkosten) werden angegeben, es werden die zu erwartenden Reparaturkosten kalkuliert.

Wertminderung Der Wert, welcher ausgezahlt wird, um den geminderten Wert nach einem Unfall auszugleichen.

Nutzungsausfall Nach Gruppe/Typ für die Zeit der Reparatur.

Restwert Ab einer bestimmten Höhe der Reparaturkosten, wird der Restwert eingeholt.

KFZ-Gutachten

Fiktive Abrechnung D.h. bei einem Haftpflichtschadenfall wird die Schadensumme von der gegnerischen Versicherung direkt ausgezahlt.

Beweissicherung Ein Gutachten dient durch seinen Inhalt, wie der Aufnahme von Detailfotos, als Beweismittel.

Merkantile / technische Wertminderung Der Wert des Fahrzeuges wird durch einen Unfall gemindert, welcher durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen wird.

Service Das Sachverständigenbüro kümmert sich um den kompletten Verlauf bis zum Erhalt der Auszahlung (fiktive Auszahlung) oder der Reparatur des Fahrzeuges (konkrete Abrechnung).

Restwert Ist der Wert, welcher bei Nichtwiederherstellung des Fahrzeuges für das objektiv verbleibende Fahrzeug am regionalen Markt erzielt werden kann.

Reparaturdauer Unter Berücksichtigung von verfügbarem Personal der Werkstatt und der Lieferzeiten wird dieser Wert im Gutachten angegeben.

Nutzungsausfall Sobald sich das Fahrzeug zur Reparatur befindet und Sie es nicht nutzen können, steht Ihnen ggf. ein Nutzungsausfall zu.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall im Haftpflichtschadenbereich stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Fiktive Abrechnung:
Es besteht die Möglichkeit sich die im Gutachten ermittelten Kosten von der Versicherung vom Unfallverursacher direkt auszahlen zu lassen.

Konkrete Abrechnung:
In diesem Fall wird das Fahrzeug vom Unfallgeschädigten nach Gutachten instand gesetzt. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unvallverursachers.

Neutraler, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl:
Dieser vertritt nicht die Interessen der zahlenden Versicherung, sondern handelt neutral und unparteiisch. Dies dient dem Geschädigten als Hilfe, um zu bekommen was Diesem zusteht.

Kostenpauschale:
Aufgrund des durch einen Unfall entstandenen Mehraufwandes wie Telefonkosten, ggf. Postverkehr und diverse Fahrtkosten, steht dem Unfallgeschädigten eine Kostenpauschale zu.

Nutzungsausfall:
Für die Zeit der Reparatur steht dem Unfallgeschädigten eine Entschädigung im Bereich der Fahrzeugklasse zu oder ein Mietwagen.

Nutzungsausfallentschädigung (gewerblich):
Übernahme der Kosten für den entstanden Ausfall.

Merkantile/technische Wertminderung:
Dem Unfallgeschädigten steht durch den entstandenen Wertverlust des Unfallwagens und damit bei Verkauf die benachteiligte Positionierung am Markt, eine Entschädigung zu.

Rechtsanwalt
Sollte rechtlicher Beistand benötigt werden, steht dem Unfallgeschädigten ein Rechtsanwalt seiner Wahl zu. Diese Kosten werden ebenfalls erstattet.

Schmerzensgeld
Bei Personenschaden, welcher ärztlich bestätigt wurde (Attest), werden ggf. Erstattungen getätigt.

Häufig gestellte Fragen

Sobald der Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wurde und die Schuldfrage geklärt ist, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter um ein Gutachten erstellen zu lassen und somit den Schadenanspruch bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Als Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall besteht die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung. Dies bedeutet die Auszahlung der im Gutachten kalkulierten Kosten in netto.

Je nach Beschädigung kann dies bei Ihnen zu Hause, auf der Arbeit oder sogar am Unfallort erfolgen. In manchen Fällen müssen zur genauen Beurteilung Komponenten demontiert werden. Dies kann in Ihrer Werkstatt des Vertrauens oder bei uns getätigt werden.

NEIN!! Ein Kfz-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung, welche für einen Schaden aufkommen muss, vertritt in erster Linie deren Interessen. Wählen Sie immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, ansonsten werden finanzielle Mittel die Ihnen zustehen gemindert.